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Rücklastschrift

Jeder Kreditkarteninhaber hat die Möglichkeit, einer Buchung zu widersprechen, wenn er diese Zahlung nicht vorgenommen hat. Eine solche Rücklastschrift (auch bekannt als Chargeback) muss innerhalb einer festgelegten Frist vorgenommen werden. Die Kosten für dieses Verfahren übernimmt der Händler.

Dank der Möglichkeit auf eine Rücklastschrift ist der Karteninhaber vor einem Kartenmissbrauch weitestgehend geschützt. Daher ist es sehr wichtig, die einzelnen Buchungen der Kreditkartenabrechnung auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Gerade bei Online-Shops werden viele Kreditkartenmissbräuche begangen, weil die Betrüger dafür lediglich die Kreditkartennummer, das Ablaufdatum und den CVV Code bzw. CVC Code benötigen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich