Abhebegebühren werden für das Geldabheben an Geldautomaten einer anderen Bank berechnet. So zum Beispiel bei der Bargeldabhebung mit einer ec-Karte, einer Kreditkarte oder einer GiroCard. Die Gebühr wird direkt vom Konto des Geldabhebers abgebucht.
Die Höhe der Abhebegebühr kann von Bank zu Bank unterschiedlich hoch ausfallen. Laut einer Angabe der Verbraucherzentralen beläuft sich die durchschnittliche Abhebgebühr im Jahre 2010 auf 7,- €. Im Juli 2010 lehnte das Kartellamt von der Kreditwirtschaft die Forderung nach einer Maximalgebühr von 5,- € ab. Stattdessen einigten sich die deutschen Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken auf ein neues System. Ab dem 15. Januar 2011 ist jedes Bankinstitut dazu verpflichtet, die Abhebegebühren direkt am Geldautomaten anzuzeigen. Zuvor bestand diese Verpflichtung nicht, wodurch das Geldabheben oftmals mit unerwartet hohen Gebühren verbunden war.